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die normen

Internationales Recht

Maßstab für die Untersuchung von Human Rights Watch sind die nach 1945 entwickelten internationalen Vereinbarungen für den Arbeits- und Sozialbereich sowie die nationale Gesetzgebung der USA. Grundlage sind die beiden auf der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 aufbauenden Pakte über zivile und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966. Im Zivilpakt wird das „Recht auf Vereinigungsfreiheit“ als eines der zentralen individuellen wie kollektiven Grundrechte verankert. Mit der Ratifizierung des Paktes hat Washington dieses als verbindliches Völkerrecht anerkannt und hätte ihn längst in nationales Recht umsetzen müssen.

Ähnliches gilt für die beiden Konventionen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in denen die Grundrechte auf gewerkschaftliche Organisation, auf Kollektivverhandlungen mit der Arbeitgeberseite und auf Streik als so genannte Kernarbeitsnormen vereinbart wurden. Die USA – obwohl ILO-Mitglied – haben diese Konventionen zwar bislang nicht ratifiziert. Doch 1998 unterzeichnete Washington eine – völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung – wonach sämtliche Konventionen der ILO auch ohne ihre Ratifizierung für alle ihre Mitglieder verbindlich sind.  AZU

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