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Rentenreform rückt näher

Riester will Entwurf zur Rentenreform bald vorlegen. Unklar ist, was als Privatvorsorge gilt. Es scheint, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse steuerfrei werden

BERLIN taz/rtr ■ Ende des Monats soll der Regierungsentwurf zur Rentenreform vorliegen. Dies bestätigte gestern das Bundesarbeitsministerium, das gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium am Thema arbeitet. Der Entwurf wird Regelungen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beinhalten, sagte gestern ein Sprecher von Arbeitsminister Walter Riester (SPD).

Dem Vernehmen nach soll die private Zusatzversorgung freiwillig sein. Sie soll innerhalb von acht Jahren beginnend mit 0,5 und steigend auf 4 Prozent des Bruttoeinkommens steuerlich gefördert werden. Ledige sollen eine monatliche Zulage von 300 Mark erhalten, Verheiratete das Doppelte. Die Zulage wird auf die steuerliche Förderung angerechnet. Familien mit Kindern erhalten einen jährlichen Zuschuss von 360 Mark pro Kind. Dieser wird je nach Einkommen ausgezahlt oder mit der Steuerschuld verrechnet.

Investiert werden sollen die Beiträge zur privaten Altersvorsorge aber nur in Anlageformen, bei denen garantiert ist, dass die Auszahlung im Rentenalter mindestens den Einzahlungen entspricht und die eine lebenslange monatliche Auszahlung gewährleisten. Damit dürften Aktien nicht unter die förderungswürdigen Anlageformen fallen.

Mit der Rentenreform wird möglicherweise auch der Einstieg in die generelle Besteuerung der gesetzlichen Alterseinkünfte verbunden sein. Im Gegenzug sollen die Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise von der Steuer befreit werden. Über dieses Thema hätten Kanzler und Finanzminister bereits konferiert, seien im Detail aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, hieß es am Wochenende aus Regierungskreisen.

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