piwik no script img

der prozess

Kampf um Anerkennung

Die Zeugen Jehovas versuchen seit zehn Jahren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden – wie es derzeit dreißig andere Glaubensgemeinschaften in Deutschland schon sind. In zwei Instanzen hatten sie Erfolg, scheiterten jedoch 1997 beim Bundesverwaltungsgericht. Den Zeugen fehle die „unerlässliche Loyalität zum demokratischen Staat“, hieß es, weil sie nicht an politischen Wahlen teilnehmen. Im Grundgesetz wird derartige „Staatsloyalität“ von einer Religionsgemeinschaft allerdings nicht gefordert. Die Zeugen Jehovas haben daher Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die heute in Karlsruhe verhandelt wird. Der Sekte geht es nach eigenen Angaben vor allem um die gesellschaftliche Anerkennung. Mit dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind aber auch einige finanzielle Privilegien verbunden: etwa die Befreiung von Grunderwerbs- und Erbschaftssteuern.       chr

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen