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Die Mischung macht’s

Wie Projekte in Brandenburg und Sachsen-Anhalt funktionieren

BERLIN taz ■ Brandenburg war das erste Land, das 1998 ein Landesprogramm für Demokratie und Toleranz, „Tolerantes Brandenburg“, auflegte. Im Rahmen des Programmes fließen jährlich 1,3 Millionen Mark an Mobile Beratungsteams in fünf Städten. Hier beraten jeweils zwei Sozialarbeiter Kommunalpolitiker, Kommunalverwaltungen, Jugendclubmitarbeiter und Sportvereine im Umgang mit Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Sie erstellen beispielsweise Analysen darüber, welche öffentlich finanzierten Jugendclubs von der organisierten rechten Szene dominiert werden und empfehlen den entsprechenden Kommunen die Schließung. In anderen Fällen versuchen sie, die Kommunen davon zu überzeugen, qualifizierte Jugendsozialarbeiter statt nicht ausgebildeter ABM-Kräfte in Clubs einzustellen.

Die Berater vernetzen auch spontane ehrenamtlich tätige Initiativen gegen rechts. Dadurch stärken sie eine Gegenöffentlichkeit zur rechten Szene.

Die zehn Mitarbeiter der Mobilen Beratungsteams verfügen über eine wissenschaftliche Ausbildung und sind für zunächst drei Jahre auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt. Sie erhalten regelmäßig Supervision und sind mit Dienstwagen und Handy ausgestattet. Schließlich müssen die Berater regelmäßig in drei bis fünf Landkreisen unterwegs sein.

Die Ausstattung dient aber auch ihrer Sicherheit: Einzelne Berater sind Drohungen aus der rechten Szene ausgesetzt und schließen Übergriffe nicht aus.

Mit 1,7 Milionen Mark für Personalkosten, Sachmittel und Projektgelder fördert Sachsen-Anhalt seit einem Jahr den Verein „Miteinander“ mit vier Niederlassungen mit je zwei Mitarbeitern. Aufgaben und Ausstattung der auf dem ersten Arbeitsmarkt unbefristet eingestellten Berater sind ähnlich wie in Brandenburg.

Bewährt hat sich in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, dass die Regionalteams eine bunte Mischung sind aus ortsansässigen Mitarbeitern, die die Szene vor Ort gut kennen, und aus Menschen aus anderen Regionen, die sich ohne Rücksicht auf persönliche Bindungen oder auf Nachteile für ihre Familienangehörigen öffentlich äußern können. Letztere dürften über den zweiten Arbeitsmarkt gar nicht eingestellt werden.

Die Landesprogramme in Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden zudem – wenn auch in nicht ausreichendem Maße – wissenschaftlich begleitet.

mai

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