Gleiches Recht für Flora

■ Prozess gegen Demonstranten eingestellt

Der Prozess gegen drei Demonstranten, die beim „Schanzenaktionstag“ im Februar vorigen Jahres Landfriedensbruch begangen und Widerstand gegen Polizisten geleistet haben sollen, wurde gestern eingestellt. Die Amtsrichterin befand, dass sich der Anklagevorwurf nicht erhärtet habe. Der geht zurück auf die Aussage von Thomas Dötter, damals Einsatzführer der sogenannten Präsenzschicht der Polizei. Seine BeamtInnen begleiteten die Demontration, auf der die staatliche Drogenpolitik kritisiert wurde. Unvermittelt verlangten sie von einem Kamerateam, Personalien und Aufzeichnungen herauszugeben. Es entwickelte sich eine Diskussion. In deren Verlauf will Dötter von den Angeklagten geschubst und festgehalten worden sein.

Am ersten Verhandlungstag hatte Dötter auf dieser Version beharrt. Die Amtsrichterin resümierte jedoch gestern, dass sich um ihn herum nicht einmal die Menschenmenge angesammelt hatte, die für einen Landfriedensbruch maßgeblich ist. Und da Dötter zu dem Zeitpunkt, als er sich angegriffen fühlte, bereits auf dem Weg von der Demonstration fort gewesen sei, habe er auch keine Amtshandlung vorgenommen, der die Angeklagten Widerstand hätten leisten können.

Normalerweise, sagte die Richterin, würden Prozesse um so geringfügige Vorkommnisse stets eingestellt, und nur weil die Angeklagten dem Umfeld der Roten Flora entstammen, dürfe kein anderer Maßstab angelegt werden. Das scheinen BeamtInnen der P-Schicht anders zu sehen. Ein Kollege von Dötter verabschiedete einen Angeklagten mit den Worten: „Neue Runde, neues Glück“. ee