: Ohrfeigen verboten
Bundesrat billigt Gesetz für gewaltfreie Kindererziehung. Sanktionen für strafende Eltern gibt es aber nicht
BERLIN dpa ■ In Deutschland haben die Kinder jetzt ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt. Der Bundesrat billigte gestern abschließend das vom Bundestag beschlossene Gesetz, das gewaltfreie Erziehung als Kinderrecht verankert. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“ werden für unzulässig erklärt. Spezielle Sanktionen werden nicht festgelegt. Bayern hatte vergeblich beantragt, gegen diese Bestimmungen den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil sie überflüssig seien.
In seiner ersten Plenarsitzung gestern im neuen Amtssitz in Berlin traf der Bundesrat weitere wichtige Entscheidungen für die Familien. So gab er grünes Licht für die vom Bundestag bereits beschlossene Verbesserung des Erziehungsgeldes zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Ländervertretung billigte einhellig das Gesetz, mit dem wieder mehr Eltern Erziehungsgeld bekommen und künftig auch gemeinsam Erziehungsurlaub nehmen können. Erstmals haben die Eltern sogar während des Erziehungsurlaubs einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zu drei Jahren, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Die Reform kostet jährlich rund 300 Millionen Mark. Die seit 1986 unveränderten Einkommensgrenzen für Erziehungsgeld – es beträgt maximal 600 Mark und wird bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes bezahlt – werden angehoben: Bei Familien mit einem Kind erhöht sich die Grenze um knapp 10 Prozent auf 32.200 Mark („bereinigtes“ Nettoeinkommen), bei allein Erziehenden um 11,4 Prozent auf 26.400 Mark. Der Kinderfreibetrag für jedes weitere Kind steigt 2001 um 14 Prozent auf 4.800, bis zum Jahr 2003 auf 6.140 Mark.
An den geltenden Ladenschlusszeiten in Deutschland wird sich vorerst nichts ändern. Die Bundesländer konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie für längere Öffnungszeiten einigen. Anträge Berlins, Sachsens und Hessens wurden zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Hintergrund für die vertagte Entscheidung ist, dass vor allem in SPD-Reihen weitere Gespräche mit Gewerkschaften und dem Einzelhandel gefordert werden.
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