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Schefolds Gutachten in Kürze

Im Auftrag der Grünen hat der Jurist Dian Schefold das so genannte Beleihungsgesetz unter die Lupe genommen, das unter anderem der Ausgliederung von Bereichen der Wirtschaftsförderung in GmbHs zugrundeliegt. Schefold hält das Gesetz für verfassungswidrig oder reparaturbedürftig. Unter Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst vergleicht er das Verhältnis von Parlament, Senat und Verwaltung vor und nach der Beleihung der beiden Gesellschaften. Dabei sieht Schefold im herkömmlichen System eine ziemlich strenge Hierarchie, die er nach der Reform der Wirtschaftsförderung nicht mehr erkennen kann.

Ein Hauptpunkt in Schefolds Begründung ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme. Seiner Auffassung nach ist die Wirtschafts-förderung eine staatliche Regelaufgabe. Doch nach Schefolds Berechnungen vergeben die BIG und BIS inklusive Nachbewilligungen mit 108,9 Millionen Mark mehr als die Hälfte der bremischen Mittel für Wirtschaftsförderung. Das Regel-Ausnahme-Prinzip werde somit verletzt, das Beleihungsgesetz sei deshalb verfassungswirdrig.

Ein zweiter wichtiger Hebel für Schefolds Kritik sind die Haushaltsrechte und somit die Rechte des Parlaments. BIG und BIS haben die Möglichkeit, Geld von einem Haushaltstitel in einen anderen zu verschieben. „Die neue Haushaltssteuerung hat zur Folge, dass faktisch eine parlamentarische Steuerung mittels des Haushaltsplans nicht mehr erfolgt“, schreibt der Gutachter.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht Schefold schließlich in den Weisungsbefugnissen des Senats, hier des Senators für Wirtschaft und Häfen: „Der Gesellschaftsvertrag gesteht der öffentlichen Hand so gut wie keine Einflussmittel zu.“ Und dies, obwohl nach dem GmbH-Gesetz im Gesellschaftsvertrag ein „Weisungsrecht der Trägerkörperschaft gegenüber dem Geschäftsführer verankert werden kann“. ck

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