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Recht sonderlich

■ Richter halten sich nicht für rechtsblind

Die Richter wehren sich in der Rechtsextremismus-Debatte gegen politischen Erwartungsdruck auf die Rechtsprechung. Hintergrund sind Äußerungen von Politikern, wonach die Justiz gegen Rechtsextremisten besonders schnell und hart entscheiden müsse. Es dürfe „kein Sonderrecht für Skinheads“ geben, meinte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Andreas Martins, gestern bei einer Veranstaltung des Richterverbandes und des Hamburgischen Richtervereins in Salzau (Kreis Plön).

Rechtsextremistisches Gedankengut sei in höchstem Maße verabscheuungswürdig, betonte Martins. Die Justiz brauche aber nicht den „Haftgrund der Glatzköpfigkeit“. Und: „Der staatliche Strafanspruch für einen Stiefeltritt bemisst sich nicht danach, ob die Schnürsenkel weiß oder rot waren.“

Mit Blick auf das Vorgehen gegen Rechtsextreme befürwortete der Vorsitzende des Richterverbandes „permanenten Verfolgungsdruck“: „Wir müssen der rechten Szene ständig auf den Füßen stehen.“ Martins sprach sich dafür aus, nichts durchgehen zu lassen und auch schon etwa Beleidigungen in Kneipengesprächen zur Anklage bringen und nicht wegen Geringfügigkeit das Verfahren einzustellen. Außerdem wehrte er sich dagegen, dass in der Sommerdebatte um den Rechtsextremismus wieder „unterschwellig“ der „unsägliche Vorwurf“ aufgekommen sei, die Justiz sei auf dem rechten Auge blind.

Die Verantwortung für Defekte in der Gesellschaft dürfe nach Überzeugung von Martins nicht auf die Strafjustiz abgewälzt werden. Die Richter könnten nicht präventiv tätig werden, sondern erst dann, wenn Straftaten bereits begangen wurden. Kindern und Jugendlichen müsse man aber die Ächtung von Gewalt vermitteln, bevor sie zuschlagen – was Strafjustiz eben nicht leisten könne.

Wolfgang Schmidt

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