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Wieder Abschiebung ohne Pass

■ Pakistaner hat nur deutsches Reisedokument

Erneut beabsichtigt die Bremer Ausländerbehörde, heute einen Pakistaner abzuschieben, der keine Reisedokumente seines Heimatlandes hat. Diese Praxis verstößt gegen völkerrechtliche Bestimmungen. Der 29-jährige Said Ahmed, dessen Asylfolgeantrag kürzlich abgelehnt wurde, hatte zwar bei der pakistanischen Botschaft einen neuen Pass beantragt, aber bisher nicht erhalten.

„Die Abschiebung mit deutschen Papieren nach Pakistan ist zurzeit gängige Praxis“, sagt Erika Pape-Post, Leiterin des Bremer Ausländeramtes. Nach ihrem Kenntnisstand akzeptieren die pakistanischen Behörden Abgeschobene auch ohne Reisedokumente aus der Heimat. Im Übrigen verweist sie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober. Darin heißt es: „Das Fehlen der Reisedokumente kann der Abschiebung nicht entgegenstehen.“

In Pakistan hatte ein ähnlicher Fall vor einem Monat für Aufsehen gesorgt. Damals war ein Pakistaner von Bremen aus im vierten Versuch auf Umwegen abgeschoben worden (die taz berichtete). Als Identitätsdokument fungierte damals eine in Frankfurt von einem Geistlichen ausgestellte Heiratsurkunde. Der Innenminister hatte die Grenzbehörden daraufhin ausdrücklich angewiesen, Abgeschobene ohne Pass künftig zurückzuweisen. Piloten der Pakistan International Airways, die Abschiebungen ohne gültige Papiere durchführen, drohte er empfindliche Geldstrafen an. jank

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