: Erst zum Amt, dann zur Arbeit
Viele Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine spezielle Erlaubnis, um hier arbeiten zu dürfen. Deren Erteilung ist abhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt
Ausländer sind in der Hauptstadt doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie Deutsche. Ende Oktober waren fast 45.000 Menschen ohne deutschen Pass auch ohne Arbeit. Bei ihnen liegt die Arbeitslosenquote bei 33 Prozent, bei Deutschen liegt sie bei 15,2 Prozent. 80 Prozent der arbeitslosen Ausländer haben keine Berufsausbildung.
Bürger aus EU-Ländern und aus diesen gleichgestellten wie Island brauchen ebenso wenig wie Deutsche eine Erlaubnis zum Arbeiten. Um als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen sie entweder eine Arbeitsberechtigung oder eine Arbeitserlaubnis.
Mit einer Berechtigung ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Diese erhalten Menschen, die als politische Flüchtlinge anerkannt wurden, Ausländer, die mit Deutschen oder EU-Bürgern verheiratet sind oder Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis haben. Nicht-EU-Studenten dürfen maximal sechs Monate im Jahr arbeiten. Eine Ausbildung dürfen Jugendliche nur beginnen, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
Etwa ein Drittel der Ausländer ist auf eine Arbeitserlaubnis angewiesen, da sie nur einen befristeten Aufenthaltsstatus haben. Die Erlaubnis wird vom Arbeitsamt „je nach Lage und Entwicklung“ des Arbeitsmarktes erteilt. Der Bewerber muss einen Betrieb vorweisen, der ihn einstellen würde. Grundsätzlich gilt: Gibt es geeignete Deutsche, EU-Bürger oder Ausländer mit einer Arbeitsberechtigung, werden diese bevorzugt.
Bis vor zwei bis drei Jahren, so die Einschätzung im Büro der Ausländerbeauftragten, sei es noch nicht so schwer gewesen, in gering qualifizierten Jobs mit ungünstigen Arbeitszeiten und -bedingungen eine Tätigkeit zu finden: zum Beispiel Montagetätigkeiten oder Zeitungsaustragen. Doch die steigenden Arbeitslosenzahlen machten es derzeit fast unmöglich, einen Job zu finden, den Deutsche nicht annehmen würden.
Es sei denn, die Ausländer sind gut ausgebildete Köche, sind in den neuen Medien oder in der Informationstechnologie ausgebildet worden. Hier herrscht ein Fachkräftemangel. Für IT-Kräfte gibt es die Green-Card, mit der sie für fünf Jahre befristet in Deutschland arbeiten dürfen. In Berlin sind das bisher nur ein paar dutzend Ausländer. Auch für Altenpfleger sieht der Arbeitsmarkt gut aus.
Asylbewerber dürfen bisher gar nicht arbeiten. Das soll sich nach Willen der rot-grünen Bundesregierung in den nächsten Monaten ändern. Neu eingereiste Asylbewerber sollen nach einer einjährigen Wartefrist auch die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis bekommen.
JULIA NAUMANN
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