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Vier Jahre Haft für den „Kalifen von Köln“

Metin Kaplan wegen Aufrufs zur Ermordung eines „Gegenkalifen“ verurteilt. Der islamistischen Gruppierung werden weitere Morde zur Last gelegt. Verdacht der kriminellen Vereinigung

DÜSSELDORF rtr ■ Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern den als „Kalif von Köln“ bekannt gewordenen Islamistenführer Muhammed Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter des Staatsschutzsenats sahen es als erwiesen an, dass das 48-jährige Oberhaupt des islamistischen Verbandes im September 1996 zweimal öffentlich zur Tötung eines Widersachers, des Gegenkalifen Halil Ibrahim Sofu, aufgerufen hatte. Sofu wurde im Mai 1997 von Unbekannten erschossen. Einen 34-jährigen mitangeklagten Berater und engen Vertrauten Kaplans verurteilte das Gericht in Abwesenheit zu drei Jahren Haft.

Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling kritisierte das „lasche Vorgehen“ der Justizbehörden gegen den Verband, obwohl bekannt gewesen sei, dass dieser „öffentlich und massiv Gewalt propagiere“ und deutsche Gesetze und die Verfassung ablehne. Drei Morde im engsten Umfeld der Organisation harren noch immer der Aufklärung. Breidling wies darauf hin, dass ein lasches Vorgehen gegen ausländische Gruppen, die sich außerhalb der Gesellschaft stellten, zu Unmut und zu Ausländerfeindlichkeit in der Bevölkerung führen könne sowie zu „extremen Grundhaltungen in wirren Köpfen“.

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