: Cohn-Bendit sagt im Klein-Prozess aus
Dem grünen Europaabgeordneten wird vorgeworfen, Fluchthilfe im Fall des Opec-Terroristen Klein geleistet zu haben
FRANKFURT taz ■ Morgen wird der grüne Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit im Frankfurter Prozess um das Opec-Attentat 1975 gehört. Ein deutsch-palästinensisches Terrorkommando hatte am 21. Dezember die „Ministerkonferenz Erdöl exportierenden Länder“ (Opec) überfallen, drei Menschen getötet und 70 Geiseln genommen.
An dem Attentat beteiligt war auch der Deutsche Hans-Joachim Klein. Klein hofft nun auf Strafmilde. Schließlich sagte er sich schon 1977 vom Terrorismus los und warnte öffentlich vor weiteren geplanten Attentaten – auf Mitglieder der Jüdischen Gemeinden in Deutschland.
Klein tauchte unter und lebte 23 Jahre unerkannt. 1999 wurde er in Frankreich verhaftet und steht seit Oktober wegen dreifachen Mordes vor Gericht. Bislang setzten seine Verteidiger auf die eigentlich nicht mehr gültige Kronzeugenregelung: Klein nannte den angeblichen Mittäter Rudolf Schindler. Dieser jedoch wird von einem Zeugen entlastet – was die Strategie der Klein-Verteidiger vollends zunichte machen könnte.
Zu denjenigen, die Hans-Joachim Klein finanziell und moralisch unterstützten, hatten außer französischen Intellektuellen auch Daniel Cohn-Bendit, der Frankfurter Kabarettist Matthias Beltz und Bundesaußenminister Joschka Fischer gehört. Gegen Cohn-Bendit läuft deshalb ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Strafvereitelung. Das Europaparlament hat die Aufhebung seiner Immunität allerdings vorerst abgelehnt.
Der Abgeordnete Cohn-Bendit ging bisher davon aus, dass seine Beteiligung an der Strafvereitelung verjährt sei. Der Aufenthaltsort von Klein sei dem deutschen Verfassungsschutz schließlich lange vor dessen Verhaftung bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Im schlechtesten Fall für Cohn-Bendit beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist erst mit der Verhaftung des gesuchten Täters, im Fall Klein also erst 1999. HEIDE PLATEN
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