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Keine Weihnachtsparade durch die City

Gerichte untersagen Aufzug wegen Verkehrsbeeinträchtigung. Versammlungsfreiheit gilt nicht für kommerzielle Aktion

Kommerzielle Aktionen können nicht das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Mit dieser Begründung haben gestern das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht der „Dritten Berliner Weihnachtsparade“ die Genehmigung versagt. Die Gerichte bestätigten die Entscheidung des Polizeipräsidenten, der einen für heute geplanten Aufzug von 60 Gruppen und diversen Lastwagen quer durch die Innenstadt verboten hatte.

Für den Umzug hätten am Nachmittag des langen Einkaufssonnabends vor dem 1. Advent eine Reihe von Straßen gesperrt werden müssen. Wegen der erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen hatte bereits die Straßenverkehrsbehörde dem Weihnachtsspektakel, das in den beiden Jahre zuvor stattfand, die Genehmigung versagt.

Der Veranstalter, ein Marketingunternehmen, hatte daraufhin versucht, die Parade als Demonstration unter dem Motto „Weihnachten für alle“ zu deklarieren. Danach sollte für „Nächstenliebe und Anteilnahme mit sozial schwachen Mitbürgern zu Weihnachten“ demonstriert werden. Die Richter sahen darin aber eine „kommerzielle Werbeaktion mit unterhaltendem Charakter“. AP/TAZ

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