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Richter kämpfen gegen Klageflut

Beim Sozialgericht wurden 23.000 Klagen von Kliniken wegen unbezahlter Kassenrechnungen eingereicht

Rechtliche Unsicherheiten in der Krankenversorgung lassen die Fallzahlen beim Sozialgericht immer höher steigen: Allein das Krankenhaus Moabit reichte 1.492 Klagen gegen die AOK Berlin wegen unbezahlter Krankenhausrechnungen ein. In diesem Jahr wurden mehr als 23.000 Klagen beim Sozialgericht in der Invalidenstraße erhoben, sagte Präsident Klaus-Pater Wagner gestern. Das seien 6.000 mehr als sonst jährlich, und alle kämen von unterschiedlichen Berliner Krankenhäusern. Wagner fürchtet, die Zahl der Fälle aus dem Gesundheitsbereich könne in einigen Monaten sogar auf 20.000 steigen.

Gleichzeitig hat das Sozialgericht mit Personalmangel zu kämpfen. 8 der insgesamt 60 Richterstellen seien frei. „Es könnten ruhig mehr Bewerber sein, um die Stellen zu besetzen“, meinte Wagner. Um die Klageflut in Sachen Krankenversorgung zu bewältigen, seien bereits zwei Kollegen aus anderen Bereichen versetzt worden.

Hintergrund sind strittige Verträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Die Parteien sind zum Beispiel uneins, ob ein Krankenhausaufenthalt von vornherein befristet ist oder nicht.

„Die Rechtsprechung ist eindeutig“, meinte Jochem Schulz, Chef der Betriebskrankenkasse Berlin. „Medizinische Notwendigkeit einer Verlängerung nicht nachgewiesen – kein Geld.“ In mehr als 1.000 Fällen hätten Krankenhäuser die Kasse auf Zahlung verklagt. „Die Krankenhausgesellschaft will das Berliner Sozialgericht lahm legen, es geht nicht um die Rechtsfindung“, meinte Schulz. „Ein Gericht kann nicht lahm gelegt werden“, entgegnete Präsident Wagner, „es dauert nur alles viel länger.“ Rechnerisch verlängere sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Sozialgerichtsfall bei dem derzeitigen Klagestand von zwölf auf vierzehn Monate.

Schulz ist ferner der Meinung, dass mit einer „Sprungrevision“ gleich zum Bundessozialgericht in Kassel ein Musterprozess geführt werden könne. Auch dem widerspricht Gerichtspräsident Wagner. „Die Kliniken wollen die Notwendigkeit der Behandlung jedes einzelnen Falles darlegen.“ Es könnten allenfalls „Fallgruppen“ gebildet werden. DPA

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