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Vulkan-Prozess die 66.

■ Letzter Verhandlungstag des Jahres 2000

Im Bremer Vulkan-Prozess ist gestern mit der Verlesung von Wirtschaftsprüfungsberichten der letzte Verhandlungstag des Jahres 2000 zu Ende gegangen. In einem der spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesse sind der Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann und zwei weitere ehemalige Konzernvorstände wegen Untreue angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, rund 850 Millionen Mark der Ostwerften des Vulkan-Verbundes zweckentfremdet verwendet zu haben.

Der Vorsitzende Richter Eduard Scotland verlas am 66. Verhandlungstag einige Prüfberichte der Volkswerft Stralsund, die Geld bei der Bremer Vulkan Verbund AG (BVV) angelegt hatte. Die Wirtschaftsprüfer attestierten, dass die Werft dafür höhere Zinsen als die damals bankenüblichen bekam. Ende 1994 hatte die Werft rund 369 Millionen Mark bei der BVV in Cashkonzentration und Festgeldanlage.

Der Prozess begann unter großen Medienaufgebot am 8. September 1999. Staatsanwalt Burkhard Quick hatte in seinem Plädoyer für Hennemann viereinhalb Jahre und für die beiden anderen vier und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Am Tag des Urteilsspruches nahm das Gericht überraschend die Beweisaufnahme wieder auf. Quick wertete dies als Hinweis auf die Absicht des Gerichts, eine Verurteilung und keinen Freispruch auszusprechen. Fortgesetzt wird der Prozess am 2. Januar. Vorerst sind Verhandlungstage bis Ende März geplant. taz/dpa

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