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Pinochet auf freiem Fuß

Oberster Gerichtshof Chiles hebt Anklage gegen Pinochet auf. Niederlage für Menschenrechtsgruppen

SANTIAGO DE CHILE epd ■ Der Oberste Gerichtshof Chiles hat eine Anklage gegen den ehemaligen Diktator Augusto Pinochet aufgehoben. Die Entscheidung sei mit vier Stimmen gegen eine gefallen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das Urteil bestätigt letztinstanzlich die Entscheidung eines Berufungsgerichts, das am 11. Dezember eine Anklage gegen den 85-Jährigen als formal nicht korrekt zurückgewiesen hatte. Damit wird auch der gegen Pinochet angeordnete Hausarrest hinfällig.

Bevor er Pinochet neu anklagen kann, muss ihn Untersuchungsrichter Juan Guzmán nun zu allen Vorwürfen erneut vernehmen. Rechtsexperten gehen davon aus, dass er zudem die Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung abwarten muss. Dabei soll geklärt werden, ob der Exdiktator geistig in der Lage ist, einem Verfahren zu folgen.

Guzman hatte den ehemaligen Diktator als Verantwortlichen für die so genannte Todeskarawane angeklagt, die Ende 1973 mehr als 70 Regimegegner ermordet hatte.

Der Oberste Gerichtshof Chiles hatte im August Pinochets Immunität als Senator auf Lebenszeit aufgehoben und damit ein Verfahren gegen ihn als Verantwortlichen der Todeskarawane ermöglicht. Insgesamt liegen gegen den ehemaligen Diktator in Chile mehr als 190 Strafanzeigen vor. In der Zeit seiner Gewaltherrschaft in den Jahren 1973 bis 1990 wurden insgesamt mehr als 3.000 Menschen ermordet.

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