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Mehr Rechte für Frauen

Ab heute gilt ein Beschwerderecht bei der UNO im Fall von Diskriminierungen. Die Bundesregierung hatte „noch keine Zeit“, das entsprechende Protokoll zu ratifizieren

GENF taz ■ Frauen haben künftig die Möglichkeit, sich direkt bei der UNO über ihre Diskriminierung zu beschweren. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur „UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ von 1979 tritt am heutigen Freitag in Kraft.

Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention schreibt für Frauen unter anderem das Recht auf gleichen Zugang zu Bildung, Beruf und politischen Funktionen fest sowie auf gleiche Rechte bei der Eheschließung. Die Umsetzung der Konvention wird von einem Ausschuss der UNO in Genf überwacht. Ab sofort nimmt dieser Ausschuss nun auch Individualbeschwerden von Frauen an in Fällen, in denen alle nationalen Klagemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.

Nach Anhörung einer Klägerin macht der Ausschuss der Regierung ihres Landes Empfehlungen zur Beseitigung der Diskriminierung und zur Gewährung von Schadensersatz für die betroffene Frau. Die Regierungen sind verpflichtet, dem UN-Ausschuss über die Umsetzung der Empfehlung zu berichten. Amnesty international begrüßte das Inkrafttreten des Protokolls gestern als wichtigen Schritt im Kampf gegen die „tagtägliche Diskriminierung“ von Frauen. Damit werde „nach fünf Jahren endlich eine der Forderungen der Weltfrauenkonferenz in Peking von 1995 umgesetzt“.

Gebrauch machen von dem neuen Recht auf Individualbeschwerde können allerdings nur Frauen aus den Staaten, die das bereits im Dezember 1999 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll nicht nur unterzeichnet (bislang 62), sondern auch ratifiziert (bislang 13) haben. Die Bundesregierung hat zwar unterzeichnet, doch für die Ratifizierung fand sich in den letzten zwölf Monaten „noch keine Zeit“, heißt es im zuständigen Familienministerium. ANDREAS ZUMACH

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