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Ehrenhafte Tat

13. Freispruch bei Prozessen wegen des Desertionsaufrufs im Kosovokrieg. Landgericht: Meinungsfreiheit geht vor

Im Rechtsstreit um einen Aufruf zur Fahnenflucht während des Kosovokrieges ist es gestern erneut zu einem Freispruch gekommen. Die Angeklagte Brigitte Gärtner-Coulibaly habe sich mit ihrem Engagement gegen den Krieg ehrenhaft verhalten, urteilte das Landgericht nach Angaben ihres Verteidigers Sven Lindemann.

Die Pädagogin hatte gemeinsam mit 38 weiteren Unterzeichner im März 1999 einen Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten als Anzeige in der taz veröffentlicht. Darin hieß es unter anderem: „Eine Beteiligung an diesem Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle!“ Zwar habe es sich um einen Aufruf zu einer Straftat gehandelt. Doch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gehe in der besonderen Situation während des Kosovokrieges vor, zitierte Lindemann die Urteilsbegründung.

Nach 33 Freisprüchen in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft gegen alle Urteile Revision beantragt. Der gestrige Freispruch ist der 13. in der zweiten Instanz. Zwei der Unterzeichner wurden bisher zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht habe bestätigt, so Lindemann, dass die Staatsanwaltschaft politisch statt juristisch argumentiere. Allerdings hätten sich weder Richter noch Staatsanwaltschaft auf die Frage eingelassen, ob der Krieg im Kosovo völkerrechtswidrig gewesen sei, kritisierte Lindemann. Für den Fall, dass seine Mandantin nicht freigesprochen werden sollte, hatte er die Vorladung von Verteidigungsminister Rudolf Scharping als Zeugen beantragt. WIBKE BERGEMANN

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