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Neonazis, stillgestanden!

Die militante Neonaziszene darf heute in Elmshorn nicht marschieren, sondern sich nur zu einer stationären Kundgebung ohne Fackeln, Trommeln und Springerstiefel zusammenfinden. Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe bestätigt und die Klage des Hamburger Neonazis Christan Worch gegen die Auflagen des Ordnungsamtes des Kreises Pinneberg abgewiesen. „Das Gericht hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung dagegen abgelehnt“, so BVG-Sprecherin Carola von Paczensky zur taz hamburg. Indes hat der DGB Nord zur Teilnahme an den sieben Gegendemos des „Bündnis gegen Neonazis“ aufgerufen. Die zentrale Veranstaltung beginnt um 11 Uhr an der Nikolaikirche. pemü

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