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■ Verwaltungsgericht: Entzug der Approbation für Sielwall-Apothekerin war korrekt

Im „Bremer Apothekenskandal“ entschied das Bremer Verwaltungs-gericht gestern, die Klage einer Viertel-Apothekerin gegen die Entziehung ihrer Approbation abzuweisen. Die Gesundheitsbehörde hatte am 28. Juli letzten Jahres die Apotheken-Genehmigung vorläufig „ruhen“ lassen und aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens im August die Sielwall-Apotheke schließen lassen (taz berichtete). Begründet wurde der Entscheid damit, dass der Verdacht bestünde, die Apothekerin hätte sich im Sinne der Apothekerverordnung wegen Rezeptbetrügereien der Ausübung ihres Berufes als „unwürdig“ erwiesen.

Ihr wird neben vier anderen Apotheken vorgeworfen, von AIDS-kranken Junkies Rezepte für 3000 Mark teure AIDS-Medikamente für rund 300 Mark gekauft zu haben, ohne die Präparate auszugeben. Anschließend habe sie bei den Krankenkassen Erstattung beantragt. Auf diese Weise soll sie im Jahr 1999 200.000 Mark dazu verdient haben. Nachdem im Oktober 2000 eine erste Klage gegen den Beschluss der Behörde im Eilverfahren gescheitert war, hatten die Anwälte der Apothekerin erneut Klage eingereicht. Sie begründen das Fehlen von Unterlagen über den Einkauf bei Großhändlern damit, sie hätte Medikamente von anderen Apotheken im Tauschgeschäft erhalten und dann tatsächlich auf Rezeptvorlage ausgegeben. Ihre Anwälte werfen der Polizei vor, nicht gründlich untersucht zu haben, ob AIDS-Präparate nicht doch an PatientInnen ausgegeben wurden. Letztendlich käme es darauf an, dass PatientInnen ihre lebenswichtigen Medikamente erhalten haben, und nicht darauf, ob sie bezogen wurden, argumentierte der Anwalt. Sie könnten aber keine Namen von Tauschpartnern herausrücken, weil sie nicht riskieren wollten, dass noch andere Apotheken einer „Diffamierungskampagne“ und einer „Treibjagd“ durch die Medien ausgesetzt werden. Trotzdem: Nach Ansicht des vorsitzenden Richters hätte die Klägerin aber diese Namen vorlegen müssen, um ihrer Mitwirkungspflicht zu genügen. ei

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