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Kampf um die Gerichte

Über die Hessenwahl entscheiden nun Wahlprüfungsgericht und Staatsgerichtshof. Über deren Besetzung wird erbittert gestritten

KARLSRUHE taz ■ Grundsätzlich ist für die Prüfung von Wahlbeschwerden das hessische Wahlprüfungsgericht zuständig. Es besteht aus den drei Landtagsabgeordneten Manfred Schaub (SPD), Stefan Grüttner (CDU) und Jörg-Uwe Hahn (FDP) sowie den beiden Berufsrichtern Bernhard Heitsch (Präsident des hessischen Verwaltungsgerichtshofs) und Brigitte Tilmann (Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt). Politisch störte die Regierung Koch eigentlich weniger die Beteiligung der Abgeordneten – und juristischen Laien – an dem Gericht (auch wenn sie diese vor dem Verfassungsgericht monierte) als vielmehr die der zwei Berufsrichter. Denn die Abgeordneten gehören ja überwiegend den Regierungsparteien an. Dagegen gelten die beiden Berufsrichter als SPD-nah; Bernhard Heitsch ist sogar SPD-Mitglied.

Tatsächlich stellten mehrere CDU-Landtagsabgeordnete Befangenheitsanträge gegen Heitsch und Tillmann. Sie hätten sich als Privatpersonen zu sehr in SPD-Wahlkämpfen engagiert. Doch die linke Mehrheit im Wahlprüfungsgericht konterte diesen Angriff locker aus: Sie lehnte diese Anträge einfach als unzulässig ab. Und zwar mit der Begründung, die CDU-Abgeordneten seien nicht formell am Prüfungsverfahren beteiligt. Auch der hessische Staatsgerichtshof stützte diese Sichtweise: Es genüge, wenn die Abgeordneten in der eigentlichen gerichtlichen Überprüfung, das heißt beim Staatsgerichtshof, mitwirken können. Damit blieb aber die linke Mehrheit am Wahlprüfungsgericht erhalten.

Inzwischen wird deshalb vor allem um die Besetzung der zweiten Instanz, des Staatsgerichtshofes, gestritten. Bisher bestand dort eine linke 6-zu-5-Mehrheit. Allerdings hatten CDU und SPD vor zwei Jahren eine Absprache getroffen, derzufolge sich die Mehrheitsverhältnisse Mitte März 2001 umgekehrt hätten.

Doch die SPD fühlte sich jetzt an diese Abmachung nicht mehr gebunden. Sie blockierte deshalb die Neuwahl von zwei Richtern, für die im zuständigen Landtagsausschuss eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wäre. Diesen ungewöhnlichen Affront begründete die SPD einfach mit den „vielen Tricks der CDU bei der Aufarbeitung der Spendenaffäre“. Man habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien an einem „unparteiischen“ Staatsgerichtshof nicht mehr interessiert seien. Bis auf weiteres bleibt damit auch die linke Mehrheit am hessischen Staatsgerichtshof bestehen.

CHRISTIAN RATH

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