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Vom Elefanten zur Maus

■ Einigung über Details zum Volksgesetz

Es war mal einer der Aufreger des Jahres 1998, von Koalitionskrach und Senatspleite war die Rede. Als sich jetzt SPD, CDU und GAL im Verfassungsausschuss am Donnerstagabend über die Einzelheiten der Volksgesetzgebung verständigt haben, war es nur noch eine Randnotiz. Das Thema hat seine Brisanz eingebüßt, seit sich die verfassungsändernde Mehrheit von rot, grün und schwarz schon im März 1999 im Grundsatz geeinigt haben und es jetzt nur noch um juristische Details ging.

Die Volksgesetzgebung wurde in Hamburg 1996 aus der Taufe gehoben, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. So war für die Volksinitiative, den ersten Schritt, die Vorlage von 20.000 Unterschriften nötig, fürs Volksbegehren braucht es zehn Prozent der Wahlbevölkerung (etwa 120.000 Stimmen). Diese Hürden schienen dem Verein Mehr Demokratie zu hoch. Er wollte die Hürden gänzlich abschaffen und startete 1998 einen Volksentscheid zum Volksentscheid. Parallel zur Bundestagswahl im September 1998 stimmten die HamburgerInnen darüber ab, ob der Weg zum Volksentscheid, wie Mehr Demokratie es wollte, erheblich erleichtert werde oder ob es bei den Hürden bleiben sollte, wie der rot-grüne Senat es vorschlug. Der Antrag von Mehr Demokratie fand bei der Abstimmung zwar eine deutliche Mehrheit, doch die war nicht hoch genug, um die Verfassung entsprechend zu ändern. Also lag die Verantwortung wieder bei den Parteien.

Der Zugang zur Volksinitiative, so wünscht es sich die Bürgerschaft, wird erleichtert: Schon 10.000 Unterschriften reichen, der Volksentscheid – auch das Ergebnis des Urnenganges von 1998 – bleibt auf die Bezirksebene beschränkt. Peter Ahrens

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