Fall Pofalla: Keine Klage gegen NRW

FREIBURG taz ■ Die rot-grüne Bundesregierung muss in der Justizaffäre um den CDU-Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla nicht das ebenfalls rot-grün regierte Land Nordrhein-Westfalen verklagen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es lehnte damit einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als „unzulässig“ ab.

Im letzten Mai, drei Tage vor der NRW-Landtagswahl, war die Wohnung Pofallas wegen eines vermeintlichen Steuerdeliktes durchsucht worden. Im August stellte das Landgericht Kleve dann aber fest, die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen. Die Union monierte nun, dass der Bundestag nur deshalb Pofallas Immunität aufgehoben habe, weil er von der NRW-Justiz gezielt falsch informiert worden war. Die Bundesregierung hätte deshalb das Land in einem „Bund-Länder-Streit“ in Karlsruhe verklagen sollen.

Eine Klage der Bundesregierung wäre allerdings ins Leere gegangen, so Karlsruhe, weil Bund und Land im Fall Pofalla gar keine unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Auffassungen vertreten. Schließlich sind sich alle Beteiligten einig, dass die Landesjustiz den Bundestag nicht anlügen darf. (Az. 2 BvE 1/00) CHR