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Schindler vorerst frei

Berliner Kammergericht eröffnet kein Verfahren. Bundesanwaltschaft legt RZ-Vorwurf nicht ad acta

FRANKFURT/MAIN taz ■ Seit gestern ist der 58-jährige Rudolf Schindler auf freiem Fuß. Das Berliner Kammergericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Schindler wird beschuldigt, an Attentaten gegen den Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Günter Korbmacher, in den Jahren 1986 und 1987 in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Beide wurden durch Schüsse verletzt. Die Taten, die den Revolutionären Zellen (RZ) zugeschrieben werden, sind verjährt. Das gilt auch für eine Reihe von Sprengstoffanschlägen. Die Bundesanwaltschaft teilte gestern mit, dass dies aber nicht für Schindlers generelle RZ-Mitgliedschaft gelte.

Das sah das Kammergericht gestern anders. Es bezog sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Opec-Prozess, in dem Schindler vor zwei Wochen freigesprochen worden war. Dort war er der Mittäterschaft am Überfall auf die Ministerkonferenz Erdöl exportierender Länder (Opec) 1975 und der RZ-Mitgliedschaft angeklagt worden. Diesen Freispruch sieht die Berliner Behörde als bindend an. Das Frankfurter Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft, da die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Wegen der Berliner Attentate sind derzeit noch fünf weitere Personen in Haft. Gegen Schindler wird außerdem auch wegen des Mordes an dem hessischen Wirtschaftsminister Karry 1981 ermittelt. HEIDE PLATEN

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