: Rechte vor Mordprozess
Fünf junge Männer aus der rechten Szene wegen Wismarer Obdachlosenmordes vor Gericht
SCHWERIN afp ■ Vor dem Landgericht Schwerin müssen sich seit gestern fünf junge Männer aus der rechten Szene wegen Mordes an einem Obdachlosen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte den Angeklagten im Alter von 19 bis 23 Jahren zur Last, ihr 52 Jahre altes Opfer am 9. Juli 2000 in Wismar „aus Hass gegen Obdachlose“ mit Schlägen und Tritten umgebracht zu haben.
Laut Anklage sollen sie zunächst den körperbehinderten Obdachlosen in einem Abbruchhaus am frühen Morgen um Geld angegangen haben. Als dieser keines hatte, schlugen und traten sie ihn und ließen ihn verletzt liegen. Nach kurzer Zeit kehrten sie zurück und verletzten ihn so schwer, dass er daran starb. In derselben Nacht noch sollen sie auf der Straße einen weiteren Mann zusammengeschlagen haben, der ihnen ebenfalls kein Geld geben wollte.
Im Falle einer Verurteilung wegen des Mordvorwurfes droht den Angeklagten lebenslängliche Haft beziehungsweise zehn Jahre Jugendstrafe.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen