Im Amtsgericht
: Beobachterin raus

■ Sind Journalisten die schlechteren Zuschauer? /Ein Fünf-Minuten-Prozess

Öffentliche Verhandlung im Bremer Amtsgericht: Eine 24-jährige Frau ist angeklagt, vermeintliche Beute aus Diebstählen zum Verkauf angeboten zu haben. So weit, so gut – oder auch nicht. Denn als die Angeklagte den Gerichtssaal betritt und die drei Zuschauer sieht, verlangt sie, „dass die Leute weg sollen“. Der Amtsrichter versucht zu vermitteln: „Jetzt wird die Anklageschrift verlesen, und vielleicht gibt es dann ja keine Bedenken mehr“.

Die Bedenken blieben aber, und die Verteidigerin beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit – nachdem sie sich informiert hat, wer als Privatperson respektive Prozessbeobachter im Saal sitzt: Ein Referendar (der darf bleiben, weil „er auch neben der Staatsanwältin sitzen könnte“, klärt der Richter auf), die Mutter der Angeklagten (die soll bleiben, so die Angeklagte) und eine Journalistin (die bereits roten Augen der Angeklagten füllen sich erneut mit Tränen). Die Verteidigerin: „Die Öffentlichkeit soll ausgeschlossen werden. Die Gründe hierfür beziehen sich auf die Privatsituation der Angeklagten und können daher nicht offen gelegt werden.“

Dem Richter ist das unangenehm, denn „ich mag solche Anträge auf Ausschluss nicht besonders“. Der Gerechtigkeit halber klärt er die Journalistin auf: „Sie können jetzt natürlich einen Gegenantrag stellen, wenn sie unbedingt über diesen Fall berichten wollen.“ Aber vielleicht könne die Reporterin sich auch einen anderen Fall suchen. Das tat sie auch – freiwillig. Schlusswort des Richters: „Vielen Dank, damit haben sie uns Arbeit erspart. juka