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Verhandlungen per Video

Überarbeiteter Gesetzentwurf zur Reform des Zivilprozesses erstmals beraten

BERLIN ap ■ Gerichtsprozesse sollen künftig auch per Video verhandelt werden können. Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Zivilprozesses hervor, der gestern erstmals im Rechtsausschuss des Bundestags beraten wurde. Danach wird auch die ursprünglich geplante flächendeckende Straffung des Gerichtsaufbaus von vier auf drei Instanzen relativiert: Eine „Experimentierklausel“ ermöglicht es den Ländern, zunächst beim alten System zu bleiben. Die Reform soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Die Gerichtsverhandlung per Video ist bisher nur in Ausnahmefällen möglich und wird in einigen Ländern bei Finanzgerichten praktiziert. Vor allem die Anwaltsverbände hatten eine grundsätzliche Erlaubnis für Video-Prozesse gefordert. Nach dem Gesetzentwurf müssen alle Prozessbeteiligten mit einer Verhandlung per Video einverstanden sein. Auch Zeugen müssen nicht mehr zwingend im Gerichtssaal vernommen werden. Als einschneidendste Änderung des bisherigen Entwurfs gilt die Experimentierklausel. Das Oberlandesgericht sollte ursprünglich zur alleinigen Berufungsinstanz gemacht werden, um die erste Instanz (Amtsgerichte und Landgerichte) zu stärken. Bisher sind Berufungen auch vor dem Landgericht möglich. Nun soll den Ländern die Entscheidung über den Gerichtsaufbau bis 2007 freigestellt bleiben.

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