: Impfpolitik vor Gericht
Landwirte wollen per Eilantrag Notimpfungen gegen MKS erzwingen. EU erlaubt Impfungen in England
BONN/LONDON afp/dpa ■ Der Streit um das EU-weite Impfverbot gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) beschäftigt nun auch die Justiz. Der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) reichte gestern einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Er will damit die sofortige Zulassung der Impfungen erzwingen. Nach Meinung vieler Experten ist mit einem MKS-Ausbruch in Deutschland in Kürze zu rechnen. Daher habe eine vorbeugende Impfung der gefährdeten Klauentiere nun „absoluten Vorrang“, so der RLV. Der Deutsche Bauernverband prüft eine Musterklage, um gegen die „Untätigkeit der EU-Kommission bei ihrer Impfpolitik vorzugehen“, teilte Präsident Gerd Sonnleitner mit.
Auch die Bundestierärztekammer sprach sich für begrenzte Impfungen notfalls auch ohne EU-Genehmigung aus. Bei einem MKS-Ausbruch müsse mit den von der Agrarministerkonferenz befürworteten Not- und Ringimpfungen sofort begonnen werden. Diese begrenzten Impfungen seien „der einzige Weg, um uns vor britischen Verhältnissen zu schützen“, hieß es von der Kammer. Mögliche wirtschaftliche Einbußen durch fehlende Verkaufsmöglichkeiten geimpfter Klauentiere seien geringer einzuschätzen als die Folgen unterlassener Impfungen für den Tier- und Artenschutz. Der Agrarausschuss des Düsseldorfer Landtages fordert ebenfalls Schutzimpfungen, um zumindest in Grenzregionen ein Übergreifen der MKS zu verhindern.
Großbritannien hat derweil aus Brüssel grünes Licht für Notimpfungen gegen MKS erhalten. In den englischen Grafschaften Cumbria und Devon sei die hochansteckende Seuche bereits weit verbreitet, urteilte der Ständige Veterinärausschuss der EU. Das Gremium lehnt jedoch weiter allgemeine vorbeugende Massenimpfungen in der EU ab.
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