: Breites Bündnis gegen rechts
SPD, Grüne, FDP und PDS verabschiedeten Antrag zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Wahlkämpfe sollen nicht „auf dem Rücken von Minderheiten“ ausgetragen werden. CDU/CSU stimmten dagegen
BERLIN dpa/ap/taz ■ Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beschlossen. Das Plenum verabschiedete gestern einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, FDP und PDS mit 22 Vorschlägen zu Vorbeugung, staatlicher Intervention und Stärkung der Zivilgesellschaft. Die CDU/CSU stimmte dagegen. Sie hatte einen eigenen Antrag vorgelegt, der sich auch gegen Linksextremismus richtet und Vorschläge zur Verschärfung des Strafrechts und Einschränkung des Versammlungsrechts enthält.
In dem Antrag „gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ der vier Fraktionen heißt es unter anderem: „Der Deutsche Bundestag fordert die demokratischen Parteien in Deutschland auf, Wahlkämpfe nicht auf dem Rücken von Minderheiten beziehungsweise Menschen anderer Herkunft zu führen.“
In der Debatte zum Rechtsextremismus rief Bundesinnenminister Otto Schily alle Parteien zu mehr Respekt in der politischen Auseinandersetzung auf. Für die Bekämpfung des Rechtsextremismus sei ein „Konsens der Demokraten“ notwendig, sagte der SPD-Politiker.
Er warnte zudem vor nationalistischen Tönen in der laufenden Patriotismusdebatte. „In Deutschland führt jede Politik, die auch nur den Anschein des Nationalismus annimmt, ins Verderben“, sagte Schily. Eine Änderung des Versammlungsrechts zur Einschränkung rechtsextremistischer Aufmärsche muss nach den Worten Schilys geprüft werden. Die verfassungsrechtlichen Auflagen hierfür seien allerdings sehr hoch.
Die Zahl rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten hatte im vergangenen Jahr mit 15.951 einen neuen Höchststand erreicht.
Der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble hat indes davor gewarnt, den Rechtsextremen zu viel Aufmerksamkeit zu schenken. „Verachtung ist wichtiger als ein Übermaß an medialer Aufmerksamkeit“, sagte der frühere CDU-Vorsitzende gestern in der Rechtsextremismusdebatte des Bundestages.
Nach der Bundesregierung haben gestern auch Bundestag und Bundesrat ihre Anträge auf Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Damit setzen sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle drei antragsberechtigten Verfassungsorgane für ein Parteienverbot ein. Bis zum Sommer will das Verfassungsgericht erste Vorentscheidungen treffen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Verbotsanträge zulässig sind.
Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, hat gestern ein schärferes Vorgehen gegen rechtsextremes Gedankengut im Internet gefordert. Die Internet-Provider müssten, ähnlich wie im Fall von Kinderpornografie, zur Selbstkontrolle und verstärkten Überwachung der Netze verpflichtet werden, sagte Spiegel bei der Bundesversammlung des Deutschen Richterbundes in Regensburg.
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