: urteile bisher
Karlsruhe und Familien
Kindererziehung und Rente (1992)
Bis in die 80er-Jahre spielte Kindererziehungszeit für die Rentenberechnung keine Rolle. Dann reagierte die Kohl-Regierung und führte Babyjahre ein. Im „Trümmerfrauen“-Urteil akzeptierte das Bundesverfassungsgericht (BVerG) zwar, dass der Gesetzgeber eine solche Reform nur Schritt für Schritt einführen will. Allerdings müsse sichergestellt sein, „dass sich mit jedem Reformschritt die Benachteiligung der Familien tatsächlich verringert“.
Steuerfreibeträge für Kinder (1998)
Hier definierte das BVerG das kindliche „Existenzminimum“ neu und forderte deshalb die Einführung von zwei neuen Steuerfreibeträgen für Eltern. Neben dem „sächlichen“ Existenzminimum des Kindes (Unterkunft, Ernährung und Kleidung) sollte ab 2000 ein „Betreuungsfreibetrag“ eingeführt werden, der pauschal Ausgaben für Kindergarten, Tagesmutter oder Verdienstausfälle berücksichtigt. Bis Ende 2001 soll nun noch ein pauschaler Freibetrag für Erziehungskosten (Sprachkurse, Ferienaufenthalte, Anschaffung von Computern) hinzukommen. CHR
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen