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NPD-Aufmarsch am 1. Mai verboten

Innenverwaltung sieht Nähe zum 1. Mai 1933. Die rechtsextreme Partei darf aber am 5. Mai demonstrieren

Die NPD darf am 1. Mai nicht aufmarschieren. Das gab die Innenverwaltung gestern bekannt. Die rechtsextreme Partei kann ihre Veranstaltung aber am 5. Mai unter Auflagen durchführen.

Die NPD wolle mit ihrer Demonstration „provozieren und herausfordern“, teilte Innensenator Eckart Werthebach (CDU) mit. Die Nationalsozialisten hätten den Tag am 1. Mai 1933 zum Feiertag gemacht und kurz darauf die Gewerkschaften zerschlagen. Ein NPD-Aufmarsch am 1. Mai führe daher zu Assoziationen mit dem NS-Unrechtsregime.

Der Sprecher der Innenverwaltung, Stefan Paris, wies darauf hin, dass „von NPD-Veranstaltungen im Allgemeinen erhebliche Provokationen ausgehen“ würden. In Sprechchören sei in der Vergangenheit zur Gewalt aufgefordert worden.

Eine kollektive Meinungsäußerung zu dem angemeldeten Thema „Deutschland zuerst – gemeinsam für soziale Gerechtigkeit in einem Europa der Vaterländer“ könne auch an einem anderen Tag durchgeführt werden, hieß es in der Verbotsbegründung. Eine Verschiebung stelle damit keinen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte dar. Bei der Entscheidung habe man auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Zudem müsse die Partei auch am 5. Mai mit „strengen Auflagen“, etwa einem „Verbot von NS-verherrlichenden Parolen“, rechnen.

Die Innenverwaltung stützt sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2001. Damals hatten die Karlsruher Richter die Verlegung einer für den Holocaust-gedenktag am 27. Januar geplanten rechtsextremen Demonstration mit Verweis auf das „sittliche Empfinden der Bürger“ auf einen späteren Termin bestätigt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Georg Lorenz, begrüßte die Entscheidung Werthebachs. Der Verweis auf NS-Verbrechen allein reiche zwar für ein Verbot nicht aus. Lorenz rechnet jedoch damit, dass das Verbot bei einer „minutiösen Begründung“ Bestand haben könnte. Grünen-Vorstandssprecher Till Heyer-Stuffer bezeichnete die Entscheidung dagegen als obskur. „Wenn die Veranstaltung am 5. Mai durchführbar ist, dann wird sie auch am 1. Mai durchgeführt werden können.“ Der Fall zeige, dass Werthebach „nicht vernünftig mit dem Versammlungsrecht umgehen kann oder will“. Die NPD kündigte rechtliche Schritte an. Die Partei geht davon aus, dass sie ihren Aufmarsch am 1. Mai durchführen kann. ANDREAS SPANNBAUER

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