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Bodenreformland

Bei Bodenreformgrundstücken handelt es sich um Land, das von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet und zu DDR-Zeiten vor allem an Bauern und Flüchtlinge vergeben wurde. Die Grundstücke waren vererbbar, mussten aber landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Beschränkung wurde durch ein DDR-Gesetz vom März 1990 ersatzlos aufgehoben. Seither sind auch so genannte Bodenreformgrundstücke in vollem Umfang verfüg-und vererbbar. Nach Ansicht des gesamtdeutschen Gesetzgebers erwies sich dieses Gesetz allerdings als „lückenhaft“, da es keine Übergangsvorschriften enthielt. 1992 wurde deshalb eine Regelung erlassen, der zufolge die Erben solcher Grundstücke ihr Land nur dann behalten können, wenn sie im März 1990 bereits im Grundbuch eingetragen oder in der DDR landwirtschaftlich tätig waren. Andernfalls fiel es dem jeweiligen Bundesland zu, das jedoch seinen Anspruch bis Oktober 2000 geltend machen musste. Sonst war er verjährt. bg

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