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Wende im RAF-Prozess

Im Prozess gegen die mutmaßliche Terroristin Klump wird das Urteil am 15. Mai erwartet. RAF kein Thema

STUTTGART ap ■ Das Stuttgarter Oberlandesgericht will den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen die mutmaßliche RAF-Terroristin Andrea Klump fallen lassen. Eine entsprechende Anregung auf Einstellung gab Richter Udo Heissler gestern bekannt. Heissler sagte, die entsprechende Strafe würde bei einem etwaigen Urteil nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Der Antrag müsste von der Bundesanwaltschaft gestellt werden. Die Bundesanwälte wollen sich erst am kommenden Dienstag zu dem Vorschlag äußern. Die Verteidigung sprach sich dafür aus. Das Gericht kündigte an, die Beweisaufnahme zu schließen. Die Plädoyers von Verteidigung und Bundesanwaltschaft sind einem Sprecher zufolge für den 7. Mai vorgesehen. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Mai verkündet werden.

Klump hatte am Dienstag erstmals ihre Beteiligung an einem gescheiterten Sprengstoffanschlag gestanden, der 1988 auf eine Diskothek bei einem US-Militärstützpunkt in Spanien verübt worden war. Klumb hatte erklärt: „Ich war an ihm beteiligt. Es handelte sich nicht um eine Sache der Roten Armee Fraktion.“ Hintermänner des Anschlags seien Palästinenser gewesen.

Klump steht seit November vor Gericht. Sie hat in dem Prozess erklärt, sie sei nie in der RAF organisiert gewesen. Unbestätigten Angaben zufolge wird ein Urteil zwischen acht und zehn Jahre Haft erwartet. Die Bundesanwaltschaft wirft Klump zweifachen Mordversuch, Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Der Prozess wird voraussichtlich am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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