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Mehr Schutz vor Straftätern?

Diepgen will Sicherheitsverwahrung ausweiten. Entscheidung soll auch während einer Haftstrafe möglich sein

Eberhard Diepgen (CDU) will die so genannte Sicherungsverwahrung ausweiten. Mit einer Gesetzesinitiative will der Regierende Bürgermeister, der auch Justizsenator ist, den Schutz vor gefährlichen Straftätern verbessern. Das sagte gestern Justizsprecher Sascha Daue.

Nach Diepgens Modell sollen Richter künftig auch während einer Haftstrafe über eine Sicherungsverwahrung entscheiden können. So könnte die Justiz beispielsweise bei nicht therapierbaren Gefangenen über den weiteren Freiheitsentzug entscheiden. Bisher kann diese Maßnahme nur gleichzeitig mit der Verurteilung verkündet werden, danach ist sie nicht mehr möglich.

In jüngster Zeit wurden immer wieder Sexualdelikte und andere schwere Verbrechen von einschlägig Vorbestraften begangen, für die keine Sicherungsverwahrung angeordnet war und die deshalb nach Verbüßen ihrer Haft entlassen wurden. Die Gesetzesinitiative soll in den Bundesrat eingebracht werden. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein als für die Bevölkerung gefährlich eingestufter Täter auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafe im Gefängnis bleiben muss. Die Regelung greift, wenn ein Täter bereits zweimal rückfällig geworden ist und das Strafmaß der dritten Verurteilung bei mindestens zwei Jahren Haft liegt. DPA

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