: Legale Ermäßigung
■ Oberverwaltungsgericht: Streichung der Altersermäßigung für Lehrer ist rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Schulbehörde zum Nachsitzen verdonnert: In einem Eilverfahren hat es entschieden, dass die Streichung der Altersermäßigung für Lehrer rechtswidrig ist. Der Senat hatte im vergangenen Juni per Rechtsverordnung den Lehrern die zwei Stunden gestrichen, die sie bis dahin ab dem 60. Lebensjahr bei vollem Gehalt weniger arbeiten mussten. Unter anderem dagegen hatten die Lehrer im Juli gestreikt, Hunderte haben gegen die Mehrarbeit Widerspruch eingelegt. Einer von ihnen ist nun „im vorläufigen Rechtsschutz“ entschieden. Dabei handelt es sich um einen 60-jährigen Lehrer, dem über einen längeren Zeitraum eine Teilzeitbeschäftigung gewährt wurde, damit er 2004 ein Sabatjahr nehmen kann. Nach Streichung der Ermäßigung sollte er nun zwei Stunden mehr arbeiten als vereinbart. Dagegen hat er widersprochen.
Das Gericht bemängelt in seinem vorläufigen Urteil, dass der Senat per Rechtsverordnung die Ermäßigung kassiert hat und bezweifelt, dass die geeignet ist, die Pflichstundenzahl von Lehrern zu regeln. Es hätte einen anderen Weg gegeben, der Senat hätte seine Absicht mit einem „einfachen Senatsbeschluss“ durchsetzen können. Das wäre allerdings nur in Absprache mit den Personalräten gegangen. „Das danach erforderliche Mitbestimmungsverfahren hat aber nicht stattgefunden“, kritisiert das Gericht. Dabei hat der Senat sogar ein Letztentscheidungsrecht und hätte sich einfach durchsetzen können, selbst wenn beispielsweise die Gewerkschaften sich nicht einverstanden erklärt hätten. „Aber diesen Weg ist der Senat gar nicht gegangen“, erklärt Gerichtssprecherin Angelika Huusmann.
Die Schulbehörde gab sich ges-tern wortkarg: „Wir werden die Begründung sorgfältig studieren und das Hauptsacheverfahren abwarten“, sagt Behördensprecherin Frauke Scheunemann.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) freut sich über die Entscheidung: „Die Ermäßigung wieder einzuführen war eine unserer Hauptforderungen im Streik“, sagt Andreas Hamm. Für das Hauptsacheverfahren ist er guter Hoffnung, „denn beispielsweise hat auch das Verwaltungsgericht in Brandenburg entschieden, dass eine solche Maßnahme ausdrücklich mitbestimmungspflichtig ist.“
Auch die CDU sieht sich bestätigt. „Meine Fraktion hat sich von Anfang an gegen diese Benachteiligung älterer Lehrerinnen und Lehrer gewandt“, sagte deren Schulpolitiker Wolfgang Beuß. san
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