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Moorgürtel mit Zähnen

■ Umweltbehörde leitet Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet ein

Das Reich des Wachtelkönigs bekommt jetzt eine Verfassung. Sie heißt „Schutzgebietsverordnung“ und ist gestern im Entwurf von Umweltsenator Alexander Porschke (GAL) vorgelegt worden. Zwar ist das Gebiet längst geschützt, weil es der Senat 1998 als EU-Vogelschutzgebiet angemeldet hat. Um den Schutz durchzusetzen, bedarf es aber der Ernennung zum Naturschutzgebiet nach deutschem Recht. „Die Schutzgebietsverordnung verschafft dem EU-Recht Zähne“, sagte Porschke.

Die Verordnung ermögliche es zum Beispiel, SpaziergängerInnen zu verbieten, ihre Hunde frei herumlaufen zu lassen, so der Umweltsenator. Sie verbiete das Abschneiden und Ansiedeln von Pflanzen, das Angeln und das Spazierengehen abseits der Wege.

Für die Bauern gelten Ausnahmen. „Wir sind in großem Maße daran interessiert, dass das Gebiet weiter genutzt wird“, heißt es in der Behörde. Denn die extensive Landwirtschaft hat zur Vielfältigkeit des Gebiets beigetragen. Es bietet der Sumpfdotterblume, dem Schlangenknöterich und diversen Orchideen-Arten ebenso ein Zuhause wie dem Neuntöter. Und wenn die Wiesen nicht zweimal im Jahr gemäht werden, verfilzt die Vegetation in Bodennähe so stark, dass die Wachtelkönige keinen Platz zum Laufen mehr haben.

Porschke versicherte, dass der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 15 für eine große Wohnsiedlung auf dem Gelände längst hinfällig sei. Wenn die Häuser Neugrabens stärker an das Gebiet heranrücken sollten, müssten Schutzvorkehrungen getroffen werden. Gleiches gelte für die A 26, die nördlich an dem Naturschutzgebiet vorbeiführen würde. knö

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