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Vorerst kein Baustopp

■ Naturschutzverbände scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht

Dem Mühlenberger Loch geht die Zeit aus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte gestern die Eilanträge für unzulässig, mit denen zwei Umweltverbände einen Baustopp in der Elbbucht erreichen wollten. Die Anwälte prüfen jetzt, ob neue Eilanträge der Privatleute aussichtsreich wären, die ebenfalls Verfassungsbeschwerden eingelegt hatten.

Falls nicht, ergäbe sich die erste neue Chance auf einen Baustopp mit der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts im Hauptverfahren. Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer wäre damit im Spätsommer zu rechnen. Ende Oktober oder Anfang November will der Senat die Fläche für die Erweiterung des Airbus-Werks in Finkenwerder bereits in einen Polder verwandelt haben.

Das Gericht argumentierte, subjektive Rechte des Verein zum Schutz des Mühlenberger Lochs und der Verein Hamburgs Elbregion seien nicht verletzt worden. Ein Verbandsklagerecht hätten die Verbände nur bei Naturschutzgebieten und Nationalparks, nicht jedoch bei Landschaftsschutzgebieten wie dem Mühlenberger Loch. Auch hätten die Kläger nicht plausibel machen können, dass die Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU möglicherweise individuell einklagbare Rechte begründeten. Den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema zu befassen, sei also nicht notwendig.

Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck legte gestern Wert auf die Feststellung, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu der Frage geäußert habe, ob die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs der Sache nach dem europäischen Naturschutzrecht widerspricht. Ebensowenig habe das Gericht entschieden, ob die Airbus-Erweiterung gemeinnützig ist und deshalb die Belastungen der privaten KlägerInnen rechtfertigen könne.

Gernot Knödler

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