: Vom Fonds zur Zahlung
Bis zu zehn Millionen Menschen verrichteten im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit in deutschen Unternehmen. Entschädigungsverhandlungen begannen erst 1999
BERLIN dpa ■ Eine Chronolgie der Entwicklung:
1998 – Nachdem in den USA Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen eingereicht worden sind, erklärt der damalige SPD-Kanzlerkandidat Gerhard Schröder, eine von ihm geführte Regierung werde einen Entschädigungsfonds einrichten.
Februar 1999 – Bundeskanzler Schröder und die Chefs von zwölf führenden deutschen Unternehmen verständigen sich auf die Schaffung eines Stiftungsfonds.
Juli 1999 – Der FDP-Ehrenvorsitzende Otto Graf Lambsdorff übernimmt die Verhandlungsführung als Beauftragter des Bundeskanzlers.
17. Dezember 1999 – Deutschland, die USA und Vertreter von Opfergruppen erzielen eine grundsätzliche Einigung. Die deutsche Wirtschaft und die Regierung sagen zu, sich an der Entschädigung mit jeweils 5 Milliarden Mark zu beteiligen.
12. Juni 2000 – In Washington wird eine Vereinbarung zur Rechtssicherheit geschlossen. Nach einem „Statement of Interest“ liegen Klagen nicht im außenpolitischen Interesse der USA.
6. Juli 2000 – Der Bundestag verabschiedet mit großer Mehrheit das Gesetz für die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.
7. März 2001 – Das US-Bundesgericht in New York lehnt die Einstellung von Sammelklagen gegen deutsche Banken ab.
10. Mai 2001 – Die US-Bundesrichterin Shirley Kram weist nach monatelanger Verzögerung eine Sammelklage gegen deutsche Banken auf Wunsch der Geschädigten ab.
22. Mai 2001 – Die deutsche Wirtschaft erkennt das Vorliegen von Rechtssicherheit an.
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