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Kaum Erfahrung als Lokführer

Lokführer bestreitet Schuld am Zugunglück von Brühl: Signale und Fahranweisung hätten Tempo 120 erlaubt. Staatsanwalt wirft ihm dagegen fahrlässige Tötung vor

KÖLN dpa ■ Im Prozess um das Zugunglück von Brühl mit 9 Toten hat der angeklagte Lokführer am ersten Verhandlungstag jede Schuld von sich gewiesen. „Ich würde mein Leben dafür geben, das Unglück ungeschehen machen zu können“, schrieb der 29-Jährige in einer persönlichen Erklärung, die gestern vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Köln verlesen wurde. Er sei aber davon überzeugt, dass die Signalgebung auf der Unfallstrecke eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometer erlaubt hätte.

Zwei der drei mitangeklagten Bahnmitarbeiter räumten ein, der Lokführer habe vor dem Unglück am 6. Februar 2000 zum Teil widersprüchliche Informationen bekommen. Staatsanwalt Jürgen Krautkremer warf den vier Anklagten fahrlässige Tötung in neun Fällen und fahrlässige Körperverletzung vor. Der Lokführer des Nachtexpress Amsterdam – Basel sei im Bahnhof Brühl in einer Baustelle mit 122 Stundenkilometer über eine Weiche gerast, obwohl ein Signal eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer vorgeschrieben habe. Die drei Mitangeklagten sollen durch fehlerhafte Anweisungen und den Verzicht auf den Einbau von Sicherheitssystemen das Unglück mitverschuldet haben. Dabei waren 9 Menschen gestorben und 149 Reisende verletzt worden.

Persönlich wollte sich der 29-Jährige, der auf der Anklagebank von einem Psychologen betreut wurde, nicht äußern. Er wies in dem Schreiben darauf hin, dass er nur geringe Erfahrung als Lokführer gehabt habe. Wie der Vorsitzende Richter Heinz Kaiser sagte, hat die Deutsche Bahn AG nach dem Unglück an die Hinterbliebenen je 30.000 Mark Schmerzensgeld gezahlt.

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