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Der US-Präsident spricht in Rätseln

George W. Bush äußerte sich zur Todesstrafe für geistig Behinderte – und keiner weiß, was er gemeint hat

BERLIN taz ■ „Wir sollten niemanden hinrichten, der geistig zurückgeblieben ist.“ Es war eigentlich ein einfacher Satz, den der US-Präsident George W. Bush just am Tag vor seiner Abreise nach Europa im Gespräch mit europäischen Journalisten fallen ließ. Die Gegner der Todesstrafe horchten auf: Hatte der Präsident, der noch als texanischer Gouverneur als glühender Verfechter der Todesstrafe aufgefallen war und niemals einem Todeskandidaten Gnade gewährt hatte, einen Sinneswandel angedeutet? Doch der Präsident sprach weiter: „Und unser Justizsystem beschützt Personen, die nicht in der Lage sind, die Natur ihrer Verbrechen und der Strafe, die sie erwartet, zu verstehen.“ Das hieß nun wiederum, dass keine Änderung vonnöten sei, auch nicht die von vielen geforderte Ermunterung des Weißen Hauses an die Gouverneure der in diesen Fragen zuständigen Bundesstaaten, Regelungen zu treffen, um die Hinrichtung geistig Behinderter grundsätzlich zu verhindern.

Genau das aber tat noch am gleichen Tag George Bushs Bruder Jeb: Als Gouverneur von Florida verlieh er durch seine Unterschrift einer Verfügung Gesetzeskraft, die zukünftig die Verhängung der Todesstrafe an geistig zurückgebliebenen Personen verhindern soll. Die Regelung beschützt nicht Verurteilte, die bereits in den Todestrakten einsitzen. Florida ist der 15. US-Bundesstaat, in dem so eine Regelung in Kraft ist. Die Europäische Union wiederum hatte gestern den Gouverneur von Ohio aufgefordert, die Hinrichtung des an Schizophrenie erkrankten verurteilten Raubmörders Jay Scott auszusetzen. Scott sollte am heutigen Donnerstag hingerichtet werden. Seine Exekution war bereits zweimal aufgeschoben worden. BERND PICKERT

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