: Ungleiche Notwehr
Vor dem Landgericht Itzehoe begann gestern das Berufungsverfahren gegen den Elmshorner Pogo-Bürgermeisterkandidaten Andreas Forte. Der Punker hatte im Februar 2000 nach einer Demo gegen einen Naziaufmarsch einen Skinhead verpügelt. Die Glatze sei ihm „als rechter Gewalttäter“ bekannt gewesen. Der 21-Jährige habe plötzlich inmitten eines Pulks von Menschen eine Schusswaffe in der Hand gehabt. „Wenn da ein Verrückter mit einer Pistole steht, ist das eine Situation, die man nicht hinnehmen muss“, sagte Forte ges-tern. Um den Skin zu entwaffnen, habe er ihm die Waffe aus der Hand getreten und ihn geschlagen. Das Elmshorner Amtsgericht hatte Forte in erster Instanz „politische Abneigung“ als Tatmotiv unterstellt, Notwehr verneint und ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das gleiche Amtsgericht hat in Februar 2001 den Neonazi Christoph Otto wegen einer Messerattacke auf den örtlichen IG Metall-Chef Uwe Zabel freigeprochen. Der Metaller, gegen den diverse Morddrohungen ausgestoßen worden waren, hatte Otto bei einer mutmasslichen Observation gestellt. Das Zücken eines Messers sei ein „adäquates Mittel der Notwehr“, so der Richter damals.
pemü
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