Auf zum Standesamt

Schwule und Lesben können ihre Partnerschaft künftig vor dem Standesamt besiegeln. Das beschloss der Innenausschuss mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün

Schwule und Lesben können ihre Lebenspartnerschaft in Berlin zukünftig vor dem Standesamt beschließen. Das haben SPD, Grüne und PDS gestern im Innenausschuss gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Das Ausführungsgesetz, das die Beurkundung der so genannten Homoehe im Standesamt vorsieht, soll das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschließen.

Das Berliner Ausführungsgesetz wird ab dem 1. August gelten, vorausgesetzt, das Gesetz der rot-grünen Bundesregierung zur „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ tritt an diesem Tag wie geplant in Kraft. Wie berichtet, hat Bayern gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es Ehe und Familie entwerte. In dieses Horn stieß gestern auch der innenpolitische Sprecher der CDU, Roland Gewalt. Er forderte, dass die Lebensgemeinschaft von Homosexuellen nicht im Standesamt beurkundet werden dürfe, da es sich nicht um eine Ehe im herkömmlichen Sinne handele. Mit dieser Aufgabe müsse eine andere Behörde beauftragt werden. Das Ansinnen der CDU rief bei den Abgeordneten der Regierungskoalition und der PDS einigermaßen Verwunderung hervor. Auf dem Standesamt würden nicht nur Ehen geschlossen, sondern auch Geburten und Adoptionen angezeigt. So gesehen sei es nahe liegend, von dieser Stelle auch die Beurkundung der Homohe vornehmen zu lassen, zumal in der Verwaltungsreform eine sinnvolle Konzentration der Zuständigkeiten vorgeschrieben werde, hieß es.

Berlin gehört zu den wenigen Bundesländern, die bereits ein entsprechendes Ausführungsgesetz beschlossen haben. Aber auch in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen ist eine Beurkundung der Homohe auf dem Standesamt geplant.

PLUTONIA PLARRE