Anwalt muss zahlen

■ Bernstein-Mosaik wird teuer

Leipzig Der 63-jährige Bremer Notar Mannhard K., der versucht hat ein Mosaikbild aus dem legendären Bernsteinzimmer zu verkaufen, muss eine Geldstrafe in Höhe von 90.000 Mark bezahlen. Mit dieser Entscheidung verschärfte der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs gestern ein Urteil des Bremer Landgerichts vom Februar vergangenen Jahres.

Nichts also mit Freispruch, wie es der Verteidiger von Mannhard K. mit der Revision gefordert hatte. Das Urteil des Bremer Landgerichts sei in Ordnung, fanden jetzt die Leipziger Kollegen.

Der Notar habe das Steinmosaik im Auftrag eines ehemaligen Schulfreundes und Mandanten eigenhändig geplant, vorbereitet und eingeleitet. Aus dem angestrebten Verkaufspreis von zwei Millionen US-Dollar habe er sich ein hohes Anwaltshonorar versprochen. Damit habe sich der Bremer nicht nur der Mithilfe, sondern auch der Mittäterschaft schuldig gemacht, erklärten die BGH-Richter. Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass es sich bei dem Bild um Beutekunst gehandelt habe, fanden schon die Bremer Richter. AP