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Behindertenmord: Haft

Gericht verhängt hohe Haftstrafen für Obdachlosen-Mörder. Lebenslänglich für einen der Tatbeteiligten

SCHWERIN ap ■ Wegen der Tötung eines Obdachlosen in Wismar hat das Landgericht Schwerin gestern gegen fünf Männer im Alter zwischen 19 und 25 Jahren hohe Haftstrafen verhängt. Bei zwei der Angeklagten sah das Gericht den Mordvorwurf als erwiesen an und sprach einmal die Höchststrafe lebenslänglich und für den anderen zur Tatzeit noch minderjährigen Täter eine Jugendhaft von sechseinhalb Jahren aus. Die anderen Tatbeteiligten wurden wegen Totschlags und versuchten Raubes zu Strafen zwischen sechs Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in zwei Fällen auf lebenslänglich plädiert und für die anderen drei Angeklagten Haftstrafen zwischen zehn und 15 Jahren beantragt, weil sie im Juli 2000 ihr körperbehindertes 52-jähriges Opfer „aus Habgier und Hass“ mit brutalen Schlägen und Tritten getötet hätten. Die Angeklagten hatten ihre Tatbeteiligung gestanden, die Tötungsabsicht aber bestritten. Auch einer rechtsextremistischen Motivation widersprachen sie, obgleich sich Hinweise auf eine Zugehörigkeit zu dieser Szene ergeben hatten. In Gutachten wurden den Tätern zwar Defizite in der geistigen und körperlichen Reife, insgesamt aber Schuldfähigkeit bescheinigt, die nur in einem Fall wegen Alkohol vermindert war.

Im vergangenen Jahr kam es neben dem Fall in Wismar zu drei weiteren Obdachlosenmorden in Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wurden hohe Haftstrafen für die Mörder verhängt.

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