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Keine Prothesen für Flüchtling

BERLIN taz ■ In Thüringen wird einem Flüchtling erneut die medizinische Versorgung verweigert: Das Sozialamt in Greiz lehnte den Antrag des Tschetschenen Arsen G. auf Unterarmprothesen ab. Der 20-jährige Asylbewerber hat im Tschetschenienkrieg beide Unterarme verloren. Er ist beim Toilettengang, beim An- und Auskleiden und beim Essen auf Hilfe angewiesen. Weil Arsen G. aber durch Ehefrau und Mutter versorgt wird, besteht nach Auffassung des Sozialamts „keine absolute Indikation zur Prothesenversorgung“.

Das Sozialamt stützt sich auf das Asylbewerberleistungsgesetz, wonach nur Leistungen gewährt werden, die bei Versagen zu weiteren Gesundheitsgefährdungen und Störungen führen würden. Ein zeitlicher Aufschub der Prothesen bis zu einem eventuell positiven Asylbescheid sei vertretbar. „Die prothetische Versorgung von Arsen G. ist im Falle einer Rückkehr nach Tschetschenien völlig unklar und das Spiel auf Zeit deshalb zynisch“, erklärt der Flüchtlingsrat Thüringen. MAI

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