piwik no script img

stasi-unterlagen-behörde

Die bisherige Praxis

Bislang hat die Stasi-Unterlagen-Behörde die Akten von Personen der Zeitgeschichte herausgegeben – unabhängig davon, ob sie Opfer, selbst Spitzel oder Nutznießer des DDR-Sicherheitsdienstes waren. Jeder Forscher oder Journalist konnte einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Die Behörde gab allerdings nie die Originaldokumente heraus.

Von den Unterlagen wurden Kopien gefertigt und auf diesen alle Stellen geschwärzt, die in die Privatsphäre des Betroffenen hineinreichen. Wo Helmut Kohl seinen Saumagen kauft und wie er seine Kinder erzogen hat, wäre also auch mit der bisherigen Praxis der Behörde nie an die Öffentlichkeit gelangt.

Bevor die Akten endgültig an die Öffentlichkeit gingen, wurden die Betroffenen gemäß einer neuen Richtlinie seit einigen Monaten darüber informiert. Sie hatten das Recht, selbst noch auf weitere Schwärzungen zu drängen. Doch das reichte Exkanzler Kohl offenbar nicht. RGE

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen