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Kassenwahl reformiert

Bundestag beschließt Regelung zu Kassenwechsel, Arzthonoraren und Arzneien. Union opponiert weiter

BERLIN dpa ■ Gegen die Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag gestern die umstrittenen Neuregelungen zu Kassenwechsel, Arznei-Festbeträgen und Arzthonoraren verabschiedet. Alle drei Gesetze müssen aber noch durch den Bundesrat. Die Union hat in einigen Punkten bereits Widerstand angekündigt.

Nach dem neuen Kassenwahlrecht können Kassenmitglieder erst wieder im Januar 2002 kündigen und dann zum 1. April wechseln. Der reguläre Kündigungstermin in diesem Jahr wird gestrichen. Damit will Rot-Grün die teureren Großkassen vor einer erneuten Austrittswelle bewahren und den Kassenwechsel entzerren. Auf Druck der Grünen bleibt aber das verkürzte Sonderkündigungsrecht erhalten. Das heißt, dass nach Beitragserhöhungen einer Kasse weiterhin ein früherer Wechsel zu einer anderen möglich ist.

Außerdem beschloss der Bundestag eine bis Ende 2003 befristete Übergangslösung für die Arznei-Festbeträge. Danach sollen die Kassen durch eine Senkung der Festbeträge 750 Millionen Mark im Jahr sparen dürfen. Dies geht zu Lasten der Pharmaindustrie. Diese hat Protest angemeldet. Sie pocht darauf, dass das Einsparvolumen auf 650 Millionen Mark begrenzt bleibt.

Auch sollen die Honorare zwischen den Kassenärzten in Ost und West gerechter verteilt werden. Das Parlament beschloss dafür die Einführung des „Wohnortprinzips“. Union, FDP und PDS bemängelten aber die so entstehenden Verbesserungen für die Ostärzte als zu gering.

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