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BGH urteilt

Der Bundesgerichtshof wird am 4. September über den Fall Ronald Schill verhandeln. Damit folgt der Strafsenat nicht dem Votum von Generalbundesanwalt Kay Nehm, der beantragt hatte, Schill ohne mündliche Verhandlung vom Vorwurf der Rechtsbeugung freizusprechen. Der war im Oktober vom Hamburger Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark verurteilt worden, weil er die Beschwerde zweier inhaftierter Prozesszuschauer Tage unbearbeitet ließ.

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