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Engültig Standesamt-reif

■ Schwule und Lesben dürfen ab August heiraten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Schwule und Lebens dürfen heiraten. Die Eil-Anträge aus Bayern und Sachsen, die das Gesetz für die so genannten „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ doch noch stoppen wollten, wurden damit gestern endgültig abgelehnt.

„Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass die Engstirnigkeit von CDU-Politikern der gesellschaftlichen Realtität widerspricht“, freute sich Karoline Linnert von den Bremer Grünen. Brigitte Lifkin von den Grünen in Niedersachsen betonte noch einmal, dass „Ehe und Familie nicht darunter leiden werden“, dass jetzt auch Menschen gleichen Geschlechts heiraten können.

Auch das Bremer Rat und Tat Zentrum jubelte nach der Karlsruher Entscheidung: „Ein weiterer Teilerfolg auf dem Weg zur Gleichberechtigung ist erstritten.“ Viel zu lange hätten Schwule und Lesben auf die rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft gewartet, meinte gestern auch Michael Engelmann, einzig bekennender Schwuler in der SPD-Bürgerschaft: Engelmann weiter: „Damit ist ein weiteres Stück Diskriminierung aus Deutschland verschwunden.“

Ab dem ersten August dürfen Schwule und Lesben heiraten. In Bremen werden die Lebensgemeinschaften vorm Standesamt geschlossen. Die Grüne Lifkin erklärte bereits, sie sei schon zu einer Homo-Ehe eingeladen worden und freue sich, dass die nun stattfinden könne.

Einige Wehmutstropfen aber bleiben: Wichtige Fragen des Steuerrechts und des öffentlcihen Dienstrechts wurden nach dem negativen Bundesrats-Urteil nicht geregelt, erinnert Rainer Neumann vom Rat und Tat Zentrum. pipe

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