: Ab morgen kann gefeilscht werden
BERLIN ap ■ Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz verliert morgen seine Gültigkeit. Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnete gestern vorzeitig ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag bereits Ende Juni verabschiedet hatte. Damit können Verbraucher künftig im Einzelhandel um Preise feilschen. Zusammen mit dem Rabattgesetz fällt auch die so genannte Zugabeverordnung. Die Vorschriften von 1932/1933 verboten bisher grundsätzlich, mit Preisnachlässen und Draufgaben um Kunden zu werben. Rabattgesetz und Zugabeverordnung waren eng miteinander verzahnte wettbewerbliche Sondergesetze. Das grundsätzliche Verbot, das untersagte, Letztverbrauchern Preisnachlässe von mehr als 3 Prozent für Waren oder Dienstleistungen zu gewähren, sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.
Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen